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Steuertipp Nr. 1: Einkäufe in die Pensionskasse

21.02.2025

Steuertipp Nr. 1: Einkäufe in die Pensionskasse

Mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse sparen Sie Steuern und verbessern Ihre Altersvorsorge.

Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen Monat für Monat Pensionskassenbeiträge vom Lohn ab. Auf freiwilliger Basis können Sie zusätzliche Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Voraussetzung für solche Einkäufe ist eine Beitragslücke. Weil das Einkommen in der Regel während des Erwerbslebens steigt, hat fast jeder Pensionskassenversicherte Beitragslücken. Beitragslücken können auch durch eine lange Ausbildungszeit, eine Kinderpause, einen längeren Auslandaufenthalt oder eine Scheidung entstehen.

Warum sind Einkäufe attraktiv?

Einkäufe verbessern generell Ihre Leistungen im Alter und je nach Pensionskasse auch Ihre Leistungen bei Invalidität oder Tod. Ein wichtiger Vorteil ist auch, dass man den Einkaufsbetrag wie Einzahlungen in die dritte Säule vom steuerbaren Einkommen abziehen darf. Im Grundsatz lohnt sich ein Einkauf dann, wenn das Einkommen am höchsten ist und andere Steuerabzüge wie Kinderabzüge wegfallen. Zudem ist das Guthaben nicht als Vermögen steuerbar, und die Zinserträge zählen nicht zum steuerbaren Einkommen.

Wie viel darf ich einzahlen?

Die meisten Pensionskassen führen den maximalen Einkaufsbetrag im Vorsorgeausweis auf, den Sie anfangs Jahr von der Pensionskasse erhalten haben.  

Was gilt es vor dem Einkauf zu beachten?

Betrag ist im Vorsorgesystem gebunden
Die zweite Säule ist für die Vorsorge reserviert. Das heisst, dass man normalerweise erst bei der Pensionierung an dieses Geld herankommt. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Guthaben schon früher beziehen, zum Beispiel wenn Sie damit ein Eigenheim finanzieren möchten, wenn Sie sich selbstständig machen oder die Schweiz definitiv verlassen.
Wenn Sie vorhaben, sich das Geld aus der Pensionskasse oder auch nur einen Teil davon auszahlen zu lassen, sollten Sie in den drei Jahren davor keine Einkäufe tätigen. Sonst zahlen Sie die Steuern nach, die Sie dank diesen Einkäufen gespart haben.

Finanzielle Lage der Pensionskasse und Begünstigtenklausel prüfen
Weiter ist die finanzielle Lage der Pensionskasse vorgängig zu prüfen. Einkäufe sollten nur in gesunde Pensionskassen getätigt werden. Zudem sollte geprüft werden, was im Falle einer Invalidität/Tod mit der zusätzlichen Einzahlung passiert.

 

Noch Fragen? Das Orbeco-Team unterstützt Sie gerne.

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