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Aktuelles

Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

29.12.2021

Änderung auf Bundesebene per 01. Januar 2022

Ab dem 01. Januar 2022 wird der Arbeitsweg pauschal im Privatanteil des Geschäftsfahrzeuges besteuert. Diese Verordnungsänderung führt zu einer Erhöhung des Privatanteils von 0.8% auf 0.9% pro Monat.

Auf Bundesebene entfällt folglich die Aufrechnung des Arbeitsweges als Einkommen in der Steuererklärung. Die Anpassung wird in der Wegleitung zum Lohnausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) übernommen, welche auch Anwendung für die kantonalen Steuern findet. Zudem stehen die Arbeitgeber nicht mehr in der Pflicht, den Anteil der Aussendiensttätigkeit am Gesamtpensum im Lohnausweis zu bescheinigen. Die neue Regelung wird somit zu einer administrativen Vereinfachung führen

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